Förderverein Roma e.V.

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Polizeilicher Übergriff auf die Sozialberatung des Förderverein Roma e. V.

Am 25.2.2026, gegen 16:05 Uhr, befanden sich zwei Mitarbeiter in den Büroräumen der Beratungsstelle des Förderverein Roma. Zu diesem Zeitpunkt erschienen zwei Beamte. Eine Polizistin schlug und trat mit hoher Wucht gegen die Eingangstür und rüttelte anschließend sehr kräftig daran. Nach kurzer Zuwendung zum Aushang an der Tür rüttelte sie erneut. Ein Mitarbeiter öffnete, fragte nach dem Anlass und warum nicht regulär angeklopft werden könne. Die Reaktion seitens der Beamtin erfolgte in erhöhter Lautstärke. Sie verlangte, mit einem Verantwortlichen zu sprechen. Ein Kollege, der Leiter der Sozialberatung, trat hinzu und wies auf die Arbeit der Einrichtung und des Trägers hin, was als „egal“ kommentiert wurde. Zu dem Zeitpunkt war das Schließen der Tür nicht mehr möglich, da der zweite Polizeibeamter seinen Fuß entsprechend positionierte. Erst als sich der Mitarbeiter in den Bereich außerhalb der Beratung zwängte, um mit den Beamten zu reden, konnte die Tür, allerdings nur mit Nachdruck, von innen geschlossen werden.

Die Polizeibeamtin zeigte gelbe Briefumschläge, nannte den Namen einer Person sowie ein Datum aus der Mitte des vergangenen Jahres und fragte, ob zu diesem Zeitpunkt ein Brief an diese Person mit Adresse der Beratungsstelle zugestellt worden sei. Der Mitarbeiter erklärte, dass dies auf der Straße nicht überprüft werden könne. Nach Büroschluss und ohne Zugriff auf Unterlagen sei eine Auskunft zudem nicht möglich. Üblicherweise erfolgen diese Anfragen telefonisch. Die Beamtin verlangte daraufhin die Vorlage eines Ausweisdokuments. Der Kollege führte keinen Ausweis mit sich und ging zurück ins Büro, um nach einem Dokument zu suchen. Das Schließen der Tür wurde erneut seitens der Beamten behindert und gelang nur nach heftiger Anstrengung der Mitarbeiter. Da die Lage als ungewöhnlich und bedrohlich empfunden wurde, wählte ein Kollege den Notruf 110, beschrieb den Vorfall und erfragte, ob ein entsprechender Polizeieinsatz registriert sei. Auf Bitte der Leitstelle wurde das Telefon an einen Beamten übergeben. Die Situation beruhigte sich. Im Verlauf des Telefonats wurde der Mitarbeiter seitens des Beamten als „Verrückter“ bezeichnet. Der Kollege begab sich nach draußen. Nach Vorweisen der Bankkarte zur Bestätigung seiner Personalien entfernten sich die beiden Polizisten.

Der kräftige Fußtritt gegen die Tür, das mehrfache starke Rütteln zur Kontaktaufnahme und die zeitweilige Blockade der Tür waren unzulässig, willkürlich und nötigend. Für die Nachfrage zu einer möglichen Postzustellung an eine benannte Person, ein Verwaltungsakt, wurde nicht die übliche Verfahrensweise genutzt, sondern ein gänzlich unangebrachtes, körperlich bedrängendes Prozedere, das schließlich in eine herablassende und beleidigende Äußerung eines Beamten gegenüber dem Mitarbeiter mündete. Das Vorgehen der Polizei verletzt die Integrität der Beratungsstelle, kriminalisiert die Mitarbeiter und reiht sich in die steigende Anzahl antiziganistischer Vorfälle der letzten Jahre ein.

Förderverein Roma e.V. am 27.2.2026

Weblinks

Zu den systemischen Ursachen für Polizeigewalt gegen Roma* und Sinti* siehe den Bericht von MIA Antiziganismus in der Polizei - Analyse der Vorfälle von 2022–2024 und den Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (2021, S. 265- 282)
Rassistischer Alltag (nicht nur) bei der Polizei: „Zielobjekt“ Sinti und Roma LabourNet