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Zwei Familien und zwei Jugendlichen, die bereits das
Beschäftigungsprojekt des Förderverein Roma erfolgreich
besuchten sowie zwei aktiven Teilnehmern im Projekt
droht die Abschiebung nach Rumänien.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Betroffenen zum Teil
seit über 15 Jahren in Deutschland leben, Kinder in
Deutschland geboren sind und sich hier schulisch und
beruflich qualifiziert haben, wurden die
Petitionsanträge negativ beschieden. Es steht nunmehr zu
befürchten, dass eine zeitnahe Ausweisung in ein Land,
das keinerlei Perspektive für zurückkehrende
Roma-Flüchtlinge bietet, droht. Die Abschiebung würde
ein Leben in Elend und Ausgrenzung bedeuten.
Familie N./C.
Die staatenlose Familie kam 1988 von Rumänien nach
Deutschland, hielt sich zwischenzeitlich in Italien auf
und lebt seit sechs Jahren durchgehend in Frankfurt. Die
schulpflichtigen Kinder besuchen erfolgreich die
Regelschule.
Insbesondere für die Kinder würde eine Abschiebung den
Abbruch aller sozialen Bezüge, die sich die Familie im
Laufe der Zeit in Frankfurt aufgebaut hat, bedeuten.
Dieser Einschnitt ist unserer Ansicht nach so
gravierend, dass ein Härtefall vorliegt, insbesondere
deshalb, da die Kinder keinerlei Bezug zu Rumänien
haben.
Bobi C.
Bobi C. (19 Jahre) Lebensmittelpunkt liegt in Frankfurt,
seine Mutter ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
sein jüngster Bruder besitzt die deutsche
Staatsangehörigkeit. Bobi beteiligte sich im letzten
Jahr erfolgreich am EU-Beschäftigungsprojekt des
Förderverein Roma e. V. und nimmt nun an dem neuen
Beschäftigungsprojekt des Vereins, mit dem Ziel den
Hauptschulabschluss zu erreichen und eine Ausbildung zu
beginnen, teil. Des Weiteren ist bezüglich Bobi noch ein
Adoptionsverfahren anhängig, dessen Ergebnis unserer
Ansicht nach abgewartet werden sollte.
Hans C.
Hans C. (18 Jahre) ist seit über einem Jahr mit seiner
Frau (langjährige pädagogische Mitarbeiterin in der
Kindertagesstätte Schaworalle des Förderverein Roma e.
V.) zusammen. Das gemeinsame Kind J. ist am 15.01.06 zur
Welt gekommen.
In Anbetracht dessen, dass beide demnächst ihre Heirat
planen und Herr C. darüber ebenfalls eine
Aufenthaltserlaubnis erhalten wird, widerspricht eine
Abschiebung kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes
dem Wohl des Kindes und des Schutzes von Ehe und
Familie.
Cristina C.
Wie Hans ist auch Frau C. (19 Jahre) eine ehemalige
Teilnehmerin des EU-Beschäftigungsprojektes des
Förderverein Roma e. V. und konnte bereits im letzten
Jahr ihren Hauptschulabschluss erreichen.
Aus familiären Gründen nimmt Christina erst seit Anfang
Februar 2006 am neuen Beschäftigungsprojekt teil. Wenn
Frau C. weiterhin in Frankfurt bleiben könnte, wo sich
auch ihre Eltern und Geschwister befinden, bestehen gute
Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Lamita C.
Frau C. nimmt seit September 2005 am
Beschäftigungsprojekt teil und entwickelt sich trotz
schlechtester Voraussetzungen zu einer recht
erfolgreichen Schülerin mit guten Aussichten auf
berufliche Qualifikation und Ausbildung. Frau C. hat
eine Tochter von vier Jahren, die den Kindergarten der
Kindertagesstätte Schaworalle besucht.
Der Förderverein Roma fordert eine Überprüfung der
Entscheidungen des Petitionsausschusses durch die
hessische Härtefallkommission und sieht die Sicherung
des weiteren Aufenthaltes der genannten Personen aus
humanitären Gründen als dringend geboten.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Förderverein
Roma unter der Nummer 069/15057952 oder 069/440123
Ffm., den 8.2.06
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